Aus der Geschichte von Kleinschloppen

Aus der Geschichte von Kleinschloppen
Von ihren Anfängen bis zum Ende der frühen Neuzeit
Von Werner Bergmann

Über Jahrhunderte hinweg war Kleinschloppen sowohl verwaltungsmäßig als auch wirtschaftlich eng mit der Stadt Weißenstadt verbunden. Kirchlich gehörte das Dorf Kleinschloppen jedoch zur Pfarrei Kirchenlamitz und der Weiler Fichtenhammer zur Pfarrei Weißenstadt. Im Jahr 1818 wurden beide Ansiedlungen durch das Bayerische Gemeindeedikt in die Landgemeinde Reicholdsgrün eingegliedert.
Seit der Gemeindegebietsreform von 1978 ist Kleinschloppen auch politisch ein Ortsteil der Stadt Kirchenlamitz.
Kleinschloppen liegt an der Kreisstraße WUN 1, auf halben Weg zwischen Kirchenlamitz und Weißenstadt, am Südhang des Waldsteingebirges in etwa 600 m Höhe. Durch Flurbereinigungsmaßnahmen und der Gestaltung des Dorfplatzes sowie der Renovierung von bäuerlichen Gehöften wurde der aus eng stehenden Höfen errichteten Ansiedlung ein freundliches, neuzeitliches Aussehen verliehen.

VON DER GRÜNDUNG BIS ZUM AUSGEHENDEN MITTELALTER

Namensgebend für die Ortschaft Kleinschloppen war der Schloppenbach (slawisch: slopan = die Bachschnelle), der an seinem Oberlauf Kirschbach heißt. Somit ist von einer slawischen Gründung des Weilers wohl im 8.-9. Jahrhundert n.Chr. auszugehen. Die überwiegende Beschäftigung der slawischen Bewohner bestand in der Waldzeidelei (Waldbienenzucht), der Weidewirtschaft, der Jagd und dem Fischfang.

Vorder Schloppen in den Einflussbereich der Hirschberger geriet und der Herrschaft Rudolfstein-Weißenstadt zugehörig wurde. 1346 kam das gesamte Gebiet wieder durch Kauf an das Kloster Waldsassen zurück. Bereits zwei Jahre später musste der Landstrich aber durch schiedsrichterlichen Spruch Engelhards von Königswart um 2.200 Pfund Heller an die Burggrafen Johann II. (nach 1308-1332-1357)[1] und Albrecht I. (1319-1341-1361) von Nürnberg als Lehensherren wieder abgetreten werden, wobei das Kloster viel Verdrüßlichkeiten ausgesetzt war. Mit den Hohenzollern kam der Aufschwung für Weißenstadt und wirtschaftlich begann auch für Kleinschloppen eine mehrere Jahrhunderte währende Blütezeit.

Kleinschloppen liegt an einer alten Straße

Häufig werden die alten Straßenführungen heute noch als Feld- oder Waldwege benützt. Sie verliefen wegen der festen Böden in der Regel in trockener Höhenlage. Täler durchquerten sie an ihren engsten Stellen, wobei an den Hängen Hohlwege entstanden. Wichtige Hinweise auf die Wegführung von Altstraßen geben oft Flurnamen. Auch dann, wenn ein Weg die Flurgrenze zwischen zwei Dörfern oder zwischen Privatwald und Staatsforst bildet, ist er sicher als sehr alt zu bezeichnen.

Eine dieser Altstraßen führt durch Kleinschloppen und ist ein Teil des Mönchsweges, auf dem die Mönche des Klosters Waldsassen wanderten, wenn sie zu ihrem Mutterkloster Volkenrode in Thüringen zogen. Der Weg kommt von Röslau und führt an Dürnberg vorbei nach Reicholdsgrün. Von dort aus verläuft er weiter über Fichtenhammer nach Kleinschloppen zum Pass zwischen Waldstein und Epprechtstein in Richtung Sparneck. Dabei gibt es bei Kleinschloppen eine interessante Flurbezeichnung: Mönchsweg in der Flur Kleinschloppen.[2]

Auch Fichtenhammer liegt an dieser Straße, die sich dort gabelt und nach Weißenstadt weiterführt. Sie wurde später als Markgrafenweg bekannt und existiert ebenfalls noch heute.

Eine alte Grenzbeschreibung aus dem Jahr 1499

Von der Ausdehnung des Weilers Kleinschloppen erfahren wir erstmals in einer Grenzbeschreibung aus dem Jahr 1499:[3]

Item[4] die marckung und raynung dis dorffs hebt sich an beym Less[t]enhammer[5] und get zwischen den zweyen Slopen an iren felldungen und wismat hindurch bis uf die langen Egert[e]n, uff den Gerstenpach, dodannen uff den Hanffogel, furter uff die Frönloe an der Weissenstat raynen und wieder uff den Lesstenhamer. Demnach hat Fichtenhammer, für den es keine eigene Grenzbeschreibung gibt, als einzelnes Hammerwerk bereits damals zur Gemarkung Kleinschloppen gehört.

Etwas genauer wird der Grenzverlauf zwischen Groß- und Kleinschloppen an gleicher Stelle bei der Grenzbeschreibung von Grossen Slopen erfasst: uf den Slopenpach, denselben pach zu perg bis an die Hofloh.[6] Damit ist der Nachweis erbracht, dass der Schloppenbach bereits vor dem Jahr 1500 als Grenzfluss zwischen den beiden Schloppen angesehen wurde.

Zinsen und Steuern im Spätmittelalter

Bereits am 7. August 1495 beschloss der Reichstag zu Worms eine am Vermögen orientierte Kopfsteuer, den Gemeinen Pfennig, die jeder Erwachsene im Reich zu entrichten hatte. Das Reichssteuerregister von 1497 enthält auch den Weiler Kleinschloppen (Schloppenn). Im Gegensatz zu dem Landbuch der Sechsämter, das zwei Jahre später aufgestellt wurde, verzeichnet das Reichssteuerregister auch die Namen der Ehefrauen (fraw) und der Nachkommen. Für Kleinschloppen sind im Jahr 1497 insgesamt 24 Personen über 15 Jahre namentlich benannt:

Hanns Kisling, Ells, sein fraw, Hans, Conntz, seine sone, Ells, Marggreth, sein tochter

Langhannß, Ells, sein frawe

Hanns Nurmberger, Cristina, sein fraw, Erhart, sein sone

Albrecht Klug, Angnes, sein weib

Hanns Stoer, Gerhe, sein fr[au], Mar[gare]ta, sein tochter

Jorg Thumser, Gerhe sein fr[au]

Hanns Thumser, Kun, sein fr[au], Nickel, sein sone, Mar[gare]ta, sein tochter

Heintz Memerber, Mar[gare]ta, sein fr[au][7]

1499 wurde im Landbuch der Sechsämter der als Klein Schlopen genannte Weiler als zum Ambt Weyssenstat gehörend eingeordnet. Die aus Gründen der markgräflichen Finanzverwaltung erfolgten Aufzeichnungen liefern uns heute nicht nur das zweitälteste Einwohnerverzeichnis (genannt sind nur die Hausbesitzer) der Kleinschloppener Bauern, sondern geben uns auch einen Überblick über deren Besitz- und Vermögensverhältnisse. Zinsen und Steuern nahmen damals im Abgabenwesen eine gewichtige Stellung ein.

Für das Nutzungsrecht ihrer Liegenschaften, einschließlich der Teiche (Weiher), Wiesen und Äcker hatten die Untertanen jeweils zu Walpurgis[8] und zu Michaelis[9] eine Grundsteuer (Zins) zu bezahlen und eine aus landwirtschaftlichen Produkten bestehende Getreideabgabe, die Gült, zu entrichten.

Die nach Vermögen und Reichtum berechnete Steuer musste an Mariä Lichtmeß[10] entrichtet werden.

Berechnungsgrundlage für einen ganzen Hof in Kleinschloppen waren an Zinsen 16 Schilling (ß), an Steuern 1 ¼ Gulden (fl).[11] Der Weiler bestand aus einen ganzen Hof, einen zweidrittel Hof, fünf halbe Höfe und einen drittel Hof mit zusammen etwa 40 Einwohnern (einschließlich der Kinder):

Hanns Stör hat ein halben hof mit 12 tagwerck wismats[12], des ist 2 tagw[erk] zwymedig[13], unnd 8 tagwerck felds, dartzu 2 weirlein[14]. Zinst 8 ß, steuert 13 ß.

Jorg Tumsser hat ein dritteil eins hofs mit 4 tagwerck wismats, des ist 1 tagwerck zwymedig, und 3 tagwerck felds. Zinst 5 ß 2 dn, steuert 1ort.

Hanns Nurmberger der alt hat ein halben hof mit 8 tagwerck wismats, des ist 2 tagwerck zwymedig, und 8 tagwerck felds. Zinst 8 ß, steuert 11 ß.

Hanns Lang hat ein 2 dritteil hof mit 12 tagwerck wismats, des ist 1 ½ tagwerck zwymedig, und 10 tagwerck felds, dartzu 1 weirlein uf ½ tagw[erk]. Zinst 10 ß 4 dn, steuert 9 ß.

Heintz Nurmberger hat ein halben hof mit 15 tagwerck wismats, des ist 2 tagwerck zwymedig, und 7 tagwerck felds, dartzu 3 kleine weirlein. Zinst 8 ß, steuert 8 ß.

Hanns Tumser hat ein halb[e]n hof mit 10 tagwerck wismats, des ist 2 tagwerck zwymedig, unnd 7 tagwerck felds, dartzu 3 kleine weirlein uf ½ tagwerck. Zinst 8 ß, steuert 9 ß.

Hanns Kisling hat ein hof mit 24 tagwerck feld, des ist 3 tagwerck zwymedig, unnd 16 tagwerck felds, dartzu 3 weir uff 2 tagwerck. Zinst 16 ß, steuert 1 guld[en] 1 ort.

Albrecht Klug hat ein halben hof mit 10 tagwerck wismats, des ist 3 tagwerck zwymedig, unnd 8 tagwerck felds, dartzu 2 weirlein uf 1 tagwerck. Zinst 8 ß, steuert 10 ß.

Item ir jeder hat kaufrecht an seinem gut, das er ungeverlich geben mag fur 30 oder 35 guld[en].[15]

Bei dem im Reichssteuerregister als Heintz Memerber bezeichneten Hausbesitzer könnte es sich auch um Heintz Nurmberger gehandelt haben. Somit wäre für Kleinschloppen zwischen 1497 und 1499 eine völlige Namensidentität seiner Einwohner nachgewiesen.

Der Zehnt

Für das Nutzungsrecht an Grund und Boden stand der Herrschaft in der Regel ein Zehntel des gesamten Ertrags von Feld, Garten und Stall zu. Wald und Wiesen waren abgabenfrei. Den Zehnten gaben die Kleinschloppener Bauern zu zwei Dritteln dem Amtmann zu Weißenstadt, zu einem Drittel dem Pfarrer zu Kirchenlamitz[16]. Den Forsthabern gaben sie dem Forstknecht zu Leuthen[17] für Schleißholz: Item sie geben den Zehenden von allem getraid; des mögen m[einen]. g[nädigen]. H[erren]. zwen teil zu gemeinen Jarn ertragen 5 kar korns,[18] 6 kar haberns;[19] geburt der dritteil dem pfarrer zu Kirchenlomitz.

Item so geben sie dem ambtman[n]: ein jeder hof 4 hofkes zu pfingst[en], ½ schock ayer, 1 herbsthun, 1 zehenthun und 1 fasnachthenn[en] und von jeder kue ein waidkes. Die sind geacht uff 52; geburn zwey teil m. g. H. und der dritteil dem pfarrer zu Kirchenlomitz.

. . . und dem forstknecht zu Leuthen ir jeder sovil, der ist 1 mesl[ein] forsthaberns[20] fur schleisholtz.[21]

Frondienste

Alle Anwesen in Kleinschloppen waren mit einer grundherrschaftlichen Fron belastet. Diese bestand vorwiegend in Hand- und Spanndiensten bei der Feldbestellung. Die 4 ½ Höfe von Kleinschloppen fronten dem Amtmann zu Weißenstadt. Vier Höfe mit pflügen, ein Tag zu ackern, der halbe Hof musste nacheggen, weiter mussten die Bauern schneiden und aufsäumen, wie es bereits damals altes Herkommen war: Item die obgeschrib[e]n 4 ½ höf frönen dem ambtman zur Weissenstat wie hernach folgt: die vier hof mit vier pflugen ein tag zu ackern und der halb mus nachegen. Dartzu mus ir jeder 1 tag meen und 2 tag schneid[e]n und aufsammen, sovil ir ist. Und was sie meen, das mussen sie zu heu machen; dasselb sollen sie einfueren, wie vor alter herkomen ist. Ir jeder ist auch schuldig, ein lachter[22] holtz zu hauen, zu scheit[e]n und die dem ambtman haimzufuern.[23]

„ins Gericht gehören sie zu Weißenstadt“

Kleinschloppen gehörte zum Hochgericht (Halsgericht) Weißenstadt. Dort urteilte man über alle Verbrechen die Hand und Hals betrafen und mit der Todesstrafe bedroht waren. Den Vorsitz im Halsgerichtsprozeß führte der dem Amtmann beigeordnete Vogt. Ihm stand als Art Bodenzins der Vogthaber zu:

Item mit dem Halsgericht gehorn sie gein der Weissenstat und sten sunst auch doselbst zu recht. Item ein jeder hof gibt dem ambtman 1 meslein vogthabern.[24]

Kleinschloppen in der frühen Neuzeit

Im 16. Jahrhundert entstand im Fürstentum Brandenburg-Kulmbach eine straff gegliederte militärische Organisation, der Ausschuss. Aus dem Musterungsbericht von 1552 geht hervor, dass aus dem Dorf Kleinschloppen 8 Männer diesen Wehrpflichtigen angehörten. Für seine Bewaffnung musste jeder selbst Sorge tragen. Sie bestand entweder aus Hellebarde, Spieß oder Hacken.[25]

Während des Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) wurde Kleinschloppen nahezu völlig zerstört. Als Markgraf Christian (1581-1603-1655) im Jahr 1645 versuchte, seine leere Staatskasse wieder zu füllen, beauftragte er drei Wunsiedler Steuerbeamte, nach denjenigen zu fahnden, die mit ihrer Herrschaftssteuer an das Kastenamt Wunsiedel im Rückstand waren. Während in Fichtenhammer noch drei Steuerschuldner[26] aufzutreiben waren, konnten in Kleinschloppen lediglich nur noch zwei Personen[27] ausfindig gemacht werden. Die Situation in Kleinschloppen bringt die unbeschreibliche Not der durch den Krieg gepeinigten Bevölkerung deutlich zum Ausdruck.

Erst 1655 wurde Kleinschloppen durch den Kirchenlamitzer Oberforst- und Jägermeister Junker Neidhard Georg Wilhelm v. Thüna, der dort einen Hof (den Tumser-Hof) besaß, wieder aufgebaut (sechs Anwesen). Zwischen 1655 und 1662 wurden die Anwesen an die Bauern verkauft. Der Weißenstädter Stadtvogt Christoph Philipp Göring zählte 1676 in Kleinschloppen wieder viereinhalb Höfe mit neun Besitzern und in Fichtenhammer zwei halbe Höfe mit zwei Besitzern.

Ein Musterungsregister aus dem Jahr 1552

Der im 16. Jahrhundert zur Landesverteidigung entstandene Ausschuss war eine regelrechte Miliz, die von landesherrlichen Offizieren befehligt wurde. Zu militärischen Dienstleistungen waren nur die unmittelbaren Untertanen des Markgrafen verpflichtet, während die Dienstleute markgräflicher Lehensherren davon befreit waren.

Eine Anordnung vom 13. September 1605 besagt, dass Bürger, die beim Ausschuss Dienst leisten müssen, mit der Handfron, bürgerlichem Wachen und anderem zu verschonen seien. Auch solle man ihnen das Geld geben, das bis dahin den Stadt- und Büchsenschützen zugekommen sei. Weil der Ausschuss zu regelmäßigen Übungen verpflichtet war, fand auch in Weißenstadt einmal im Jahr in Anwesenheit des Bürgermeisters und anderer Würdenträger eine Hauptübung statt. Von Zeit zu Zeit wurde der Ausschuss durch Beauftragte des besichtigt. Diese Musterungen hatten den Zweck, Zustand und Bewaffnung der Wehrfähigen zu überprüfen. Das Ergebnis wurde im Musterungsregister festgehalten. Im Jahr 1552 fand in den Ämtern Wunsiedel und Weißenstadt durch Wolf Asmussen von der Grün eine solche Kontrolle statt. Dazu waren aus Kleinschloppen erschienen: Peter Sack mit Hellebarde und Rüstung, Fritz Kießling mit Hellebarde und Rüstung, Jorg Kießling mit Hellebarde und Harnisch-Rüstung, Hanns Nurmberger mit Spieß und Harnisch-Rüstung, Peter [. . .] , [. . .] mit Spieß und Rüstung, Thomas Schorr mit Harnisch-Rüstung und Jorg Nurmberger mit Büchse und Harnisch-Rüstung.

Im Jahr 1724 konnten in Kleinschloppen nur 19 Einwohner lesen

1697 sind für Kleinschloppen neun Untertanen (Höfe) verzeichnet. Im Jahr 1712 wurde ein Verzeichnis aller Bürger, deren erwachsene Söhne, Herberger und Witwen im Amt Weißenstadt[28] angelegt. Danach sind für den Weiler Kleinschloppen am 24. Juli 1712 folgende Personen nachweisbar: Hanns Blechschmidt, Nicol Kießling, Jacob Seydel, Jacob Wunderlich, Friedrich Döhler, Michael Puchta, Paulus Thanhorn, Egidius Münch, Hanns Benker, Nicol Schmidt, Margaretha Kißlingin, Catharina Puchtin.

Bis zum Jahr 1715 stieg die Einwohnerzahl von Kleinschloppen bereits auf 75 Personen an. Neun Jahre später, 1724, berichtete der Kirchenlamitzer Diakon Johann Christoph Leopold[29] in seinem Diakonatsbuch, dass von ebenfalls 75 Einwohnern nur 19 lesen konnten. 1753 fanden Teilungen statt. 1770 standen in Kleinschloppen elf Häuser, darunter das Hirtenhaus. Im Kastenamts-Partikular[30] von 1787 wurde über Kleinschloppen vermerkt: Ein Dorf aus 3 Drittelshöfen, 13 Viertelshöfen, 2 Achtelshöfen und einem Hirthaus im Dorf, gehört zum Stadt-Voigthey-Amt Weißenstadt, mit nicht weitläufiger Fluhrs-Rainung. 1792 hatte der Weiler 91 Einwohner, deren Besitz im Jahr darauf (1793) wie folgt aufgeführt wurde:

Kießling ¼ Hof, Stöhr ¼ Hof, Nik. Plechschmidt ¼ Hof, Christ. Plechschmidt ¼ Hof.

Wunderlich 1/3 Hof, Seidel 1/3 Hof, Dannhorn ¼ Hof.

Döhler 1/3 Hof, Kießling 1/3 Hof, Puchta ½ Hof.

Adam Benker ¼ Hof, Nik. Benker ¼ Hof, Schmidt jun. ¼ Hof, Schmidt sen. ¼ Hof.

Stöhr ½ Hof.

1794 waren in Kleinschloppen 14 Häuser und 13 Scheunen mit 2.550 fl in der Brandversicherung eingetragen.

Mit der Französischen Revolution (1789) endet für den Historiker die frühe Neuzeit. Durch den nun einsetzenden politischen und ökonomischen Umbruch in Europa nimmt auch für die Kleinschloppener Heimatgeschichte, ein weiteres spannendes Kapitel seinen Anfang: Die Neuzeit.

Anmerkungen:

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[1]) Schreibweise: Geburtsjahr – Regierungsantritt – Todesjahr.

[2]) Kataster der Steuergemeinde Reicholdsgrün, Nr. 1553 („Mönigsweg“).

[3]) Singer, Friedrich Wilhelm: Das Landbuch der Sechsämter. Wunsiedel 1993, S. 237 (zit.: Singer, Landbuch).

[4]) lat.: ebenso, desgleichen, ferner.

[5]) Alte Bezeichnung für Fichtenhammer.

[6]) Singer, Landbuch, S. 264.

[7]) Rechter, Gerhard (Bearb.): Das Reichssteuerregister von 1497 des Fürstentums Brandenburg-Ansbach.Kulmbach oberhalb Gebürgs. Nürnberg 1988, S. 195 f.

[8]) 1. Mai.

[9]) 29. September.

[10]) 2. Februar.

[11]) 1 Gulden entsprach 20 Schilling. Ein gemästetes Schwein kostete seinerzeit ½ Gulden.

[12]) Eine 12 Tagwerk große Wiese (damals etwa 48.600 Quadratmeter, vgl. Singer, Landbuch, S. 115)

[13]) Zwei Tagwerk (damals etwa 8.100 Quadratmeter) davon können zweimal im Jahr gemäht werden.

[14]) Kleiner Weiher, Teich.

[15]) Singer, Landbuch, S. 236 f.

[16]) „Doctor Paulsen Sawer, Chorh[er]rn zu Zenn etc., verlihen, die dieser Zeit Vlrich Fichtn[er] verweßt. Dieselb hat zugehorung und uffzuheben: . . . Item zu . . . Clein- und Gros Sloppen, . . . dj dreissigsten garb am Zehent.“; Singer, Landbuch, S. 388 f.

[17]) Marktleuthen.

[18]) Altes Getreidemaß, ca. 22,5 Zentner Korn.

[19]) Altes Getreidemaß, ca. 22,8 Zentner Haber.

[20]) Etwa 22 kg Haber.

[21]) Singer, Landbuch, S. 237.

[22]) Altes Holzmaß, etwa 9 Kubikmeter.

[23]) Singer, Landbuch, S. 236 f.

[24]) Singer, Landbuch, S. 237, etwa 22 kg.

[25]) Büchse und Hakenbüchse sind das gleiche, nur hatte die Hakenbüchse unten einen Haken, gegen den sich eine Gabel stemmte, die der Schütze in den Boden gerammt hatte. Der Spieß ist bekannt. Der Knebelspieß war ein kleinerer Spieß mit einem Querholz (Knebel) unter dem Eisenblatt. Die Hellebarde, eine Hieb- und Stichwaffe, war ein Spieß, der zusätzlich noch mit einem Beil versehen war. Zu einer guten Harnisch-Rüstung gehörten: Das Goller, eine Art wattierte und gesteppte Joppe; der Krebs oder Brustharnisch, zwei Armschienen und die Sturmhaube.

[26]) Matthes Rieß, Georg Kießling, Hannß Rieß.

[27]) Endreß Nürnberger, „muß der Kauffer des Hoffs Georg Schmidt bezahlten“ und Endreß Brotmerkels Erben. Christoph Nürnberger war „verstorben und das Guth eingefallen“, Michael Dumbser, „ingleichen Verstorben, eingefallen und oed“, Matthes Dumbser, „steht gleich wie bei obigen“, Cuntz Dietel.

[28]) Krauß, Georg: Weißenstädter Heimatbuch - Bindeglied zwischen Vergangenheit und Gegenwart. Weiden 1971, S. 250.

[29]) Aus alter (Markt-) Redwitzer Pfarrfamilie. In Kirchenlamitz seit 1714. Legte das Diakonatsbuch an und starb 47-jährig im Jahr 1728.

[30]) StA Bamberg, Standbuch 7072, Band 10, S. 381 ff (Reicholdsgrün).

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